Hauptaufgabe des Datenschutzbeauftragten ist die Einhaltung der DS-GVO und anderer relevanten Vorschriften zum Datenschutz hinzuwirken.
Er berät die Geschäftsführung allgemein in Fragen des Datenschutzes, kontrolliert die Einhaltung der Unternehmensprozesse im Hinblick auf datenschutzrelevante Bereiche, schult (unterweist) Mitarbeiter und überprüft regelmäßig die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) im Unternehmen und erstellt daraus einen Bericht für die Geschäftsführung.
(1)Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben:
(2)Der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt.
die Bestellung eines DSB (innerbetrieblich oder extern) ist verpflichtend für Unternehmen bei denen ständig mindestens 10 Personen mit der automatisierten, oder mindestens 20 Personen mit der automatisierten oder nicht-automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten befaßt sind.
Ein eDSB hat eine neutrale Position auch innerhalb des Unternehmens und kann durch eine unvoreingenommene Herangehensweise Lücken einfacher aufdecken; Interessenskonflikte im Unternehmen sind ausgeschlossen.
Keine Notwendigkeit zur Abstellung eines Mitarbeiters für Zwecke des Datenschutzes, damit Wegfall des erweiterten Kündigungsschutzes für Mitarbeiter.
transparente, kalkulierbare Kostenstruktur
Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor Ordnungswidrigkeitsverfahren die sich aus der Verletzung Ihrer Kontrollpflichten ergeben.
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre E-Mail auf dem Weg zu uns ungelesen bleibt, verschlüsseln Sie Ihre Nachricht. Dazu können Sie unseren öffentlichen PGP-Schlüssel verwenden.
Der dazugehörige Fingerprint lautet: B9AC 1461 1568 5204 7003 F800 DAD6 F796 EC1B 6DAD.
Herr Patrick A. Scholz ist TÜV zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor und hat dadurch die notwendige Fachkunde nach §38(1) BDSG und Art. 37(5) DS-GVO nachgeweisen. |
Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. |